§1 Skitag

a Definition Skitag

Ein Skitag ist ein Tag, an dem

  • mindestens eine Liftfahrt mit einem Lift gemäss §2 und eine Abfahrt von der Berg- zur Talstation dieses Lifts absolviert wurde oder
  • eine Skitour mit mindestens 30 Minuten Aufstieg resp. mit 150 Höhenmetern inkl. Abfahrt zurück zum Ausgangspunkt absolviert wurde oder
  • eine Verbindungsfahrt gemäss §1 Abs. c absolviert wurde


b Zeitliche Erstreckung

Skitag-Angaben sind mit folgenden Präzisierungen zu machen:

  • Normaltag: beginnt mit Betriebsbeginn der Skilifte und endet mit dem ordentlichen Betriebsschluss.
  • Ganztag umfasst maximal 24 Stunden und geht von 0.00 bis 24.00 Uhr
  • Tag mit Nachtskifahren: Normaltag mit verlängerter Betriebszeit


c Zählweise von Verbindungsfahrten 

Eine Verbindungsfahrt von einer Bergstation zu einer Hütte oder anderem gilt dann als Skitag, wenn die Fahrt über 500 Meter Länge oder mind. 100 Höhenmeter führt. 

 

d Statistische Erfassung von Skitagen

In der Statistik zählen alle absolvierten Skitage gemäss §1 Abs a, unabhängig von §1 Abs. b. Zur saisonalen Zurechnung vgl. §4 Saison.