§2 Lifte

a. Definition Lift

i. Ein Lift besteht aus einer Talstation und einer Bergstation und mindestens einem Masten. Dazu zählen Seilbahnen, Gondelbahnen, Sessellifte, Skilifte, Standseilbahnen, ....

ii. Nicht als Lift zählen Förderbänder, Babylifte, Seillifte ohne Masten

iii. Als Lift zählen auch Seilbahnen ohne Masten (z.B. Marmolada 1. Sektion), Standseilbahnen etc.

b. Lifte mit Zwischenstationen

i. Verfügt ein Lift über eine Zwischenstation mit Ein- und Aussteigemöglichkeiten kann jede Sektion als 1 Lift gezählt werden.

ii. Lifte mit Zwischenstationen mit nur Ein- oder Ausstiegsmöglichkeiten können nur einfach gezählt werden.

iii. Es gelten die generellen Möglichkeiten unabhängig der an dem bestimmten Tag vorherrschenden Bedingungen.

 

c. Lift ohne Skiabfahrt

Ein Lift ohne Skiabfahrt kann als Lift gezählt werden, wenn

  • dieser Lift den einzigen Zugang zum Skigebiet darstellt
  • die Talabfahrt mangels Schnee geschlossen ist
  • Verbindungslifte zwischen Skigebietssektoren

d. Ersatzbahnen

i. Neue Lifte, die bestehende Bahnen ersetzen, können als neu bezeichnet und gezählt werden, wenn

  • eine Liftart durch eine andere Liftart ersetzt wurden (z.B. Skilift durch Sessellift)
  • die Ersatzbahn neue Masten benötigt
  • Ein- und Ausstiegsstelle neu sind

ii. Neue Lifte können nicht als neu gezählt werden, wenn die bestehende Anlage ohne Veränderung der Trasseeführung aufgerüstet wurde (z.B. schnellerer Antrieb, 3er statt 2er Sessel, neue Gondeln auf bestehendem Seil und Masten, neue Benennung des Lifts)